Wir sind für Sie da

Erwachsenenpastoral
Sr. M. Elke Weidinger
Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-242
erwachsenenpastoral(at)klostersiessen(dot)de

Erwachsenenpastoral
Sr. M. Dorothee Breyer
Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-241
erwachsenenpastoral(at)klostersiessen(dot)de

Kloster auf Zeit
Sr. M. Angela Morgenstern
Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-180
kloster-auf-zeit(at)klostersiessen(dot)de

Kinder-, Jugend- & Familienpastoral
Sr. Luzia Zähringer, Jugendhaus

Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-180
jugendhaus(at)klostersiessen(dot)de

Anmeldungen

Kurse und Angebote Erwachsenenpastoral
Für Angebote aus dem Erwachsenenbereich, Einzelexerzitien, Auszeiten mit Gesprächsbegleitung u.ä. ist Sr. Elke Weidinger zuständig. Verwenden Sie bitte für die Anmeldung das Anmeldeformular der Erwachsenenpastoral – außer es ist in der Kursausschreibung anders angegeben.

Angebote im Kloster auf Zeit und Jugendhaus
Als Gast im Kloster auf Zeit und bei Angeboten im Jugendhaus Elisabeth wenden Sie sich bitte an Sr. Angela Morgenstern und Sr. Luzia Zähringer.

Urlaub im Kloster
Wenn Sie bei uns Urlaub machen möchten – ohne Gesprächsbegleitung – in einem unserer Gästehäuser, als Pilger unterwegs sind oder eine Auszeit ohne Gesprächsbegleitung, wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiter*innen des Gästebereichs an der Pforte.
Anmeldeformular für den Gästebereich. E-mail: pforte@klostersiessen.de. Telefon 07581-800.

Preisgestaltung für Gäste

Die Gesamtkosten für Kurse setzen sich aus der Kursgebühr und den Kosten für Zimmer und Verpflegung (z.B. Vollpension) zusammen. In der Regel sind die Preise für Vollpension komplett angegeben. Bei Kursen sind Ermäßigungen möglich!
Wo kein Gesamtpreis angegeben ist, können Sie wählen:

Preise für Urlaubsgäste, Pilger und Tagungsteilnehmer
Tagessatz (Vollpension)
• Einzelzimmer mit Dusche/WC: 90,– €
• Doppelzimmer mit Dusche/WC: 90,- € pro Person. Ab 01.01.2026: 150,– € / für 2 Personen
• Einzelzimmer mit Etagendusche/WC: 80,– €
• Doppelzimmer mit Etagendusche/WC: 80,- € pro Person. Ab 01.01.2026: 130,– € / für 2 Personen
• Aufpreis bei einer Übernachtung: 25 %
• + Kurtaxe derzeit 3,10 € / pro Tag

Preise für Kurse und Exerzitien (aus unserem Jahresprogramm)
Tagessatz (Vollpension)
• Einzelzimmer mit Dusche/WC: 80,– €
• Doppelzimmer mit Dusche/WC: 80,- € pro Person. Ab 01.01.2026: 130,– € / für 2 Personen
• Einzelzimmer mit Etagendusche/WC: 68,– €
• Doppelzimmer mit Etagendusche/WC: 68,- € pro Person. Ab 01.01.2026: 106,– € / für 2 Personen
• Aufpreis bei einer Übernachtung: 25 %
• + Kursgebühr (siehe Jahresprogramm)
• + ggf. Kurtaxe derzeit 3,10 € / Tag

Änderungen vorbehalten, Preisanpassungen unterjährig möglich.

Allgemeine Hinweise

  • Bitte melden Sie sich bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der angegebenen E-Mail-Adresse oder über das entsprechende Online-Anmeldeformular auf der Homepage www.klostersiessen.de an.
  • Sollte beim Anmeldeschluss die Mindestzahl der Teilnehmenden nicht erreicht sein, muss ein Kurs leider abgesagt werden. Wenn ein Kurs aus diesem oder einem anderen wichtigen Grund nicht stattfinden kann, werden Sie umgehend darüber informiert.
  • Bei einer Anmeldung per E-Mail oder Post geben Sie bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Titel und Datum des Kurses oder ggf. den Namen der Kontaktperson hier im Kloster sowie die gewünschte Zimmerkategorie an.
  • Bei Exerzitien bitten wir um eine kurze Begründung.
  • Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen (AGB) einverstanden.

(Kurs-)Abmeldung

  • Im Fall der Verhinderung bitten wir Sie, uns frühzeitig Bescheid zu geben, damit der Kursplatz und/oder das von Ihnen reservierte Zimmer ggf. weiteren Interessenten zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Bei einer Absage/Stornierung der Teilnahme von 30 bis 8 Tagen vor Kursbeginn bzw. des Klosteraufenthaltes werden wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,– € in Rechnung stellen.
  • Bei einer Absage der Teilnahme von 7 und weniger Tagen vor Kursbeginn werden wir Ihnen eine Stornogebühr in Höhe der Kursgebühr plus eines Tagessatzes in Rechnung stellen.
  • Bei einer Absage des Klosteraufenthaltes von 7 und weniger Tagen vor Anreise werden wir Ihnen eine Stornogebühr in Höhe eines vollen Tagessatzes in Rechnung stellen.
  • Bei nicht entschuldigtem Fernbleiben berechnen wir die Gesamtkosten.

Anmeldeformular für die Erwachsenenpastoral
an erwachsenenpastoral@klostersiessen.de

    Vor- und Nachname (erforderlich)

    Ihre Anschrift (erforderlich)

    Ihre E-Mail-Adresse (erforderlich)

    Ihre Telefon-Nummer (erforderlich)

    Ihr Geburtsdatum (erforderlich)

    Sie melden sich zu folgender Veranstaltung an (erforderlich)

    Raum für eine zusätzliche Mitteilung

    Weitere Angaben: (bitte zutreffendes ankreuzen)

    Ich esse:

    vegetarischglutenfreilactosefrei

    Übernachtung pro Person:

    EZ mit EtagenduscheEZ mit NasszelleDZ mit EtagenduscheDZ mit Nasszelle

    Im Gästehaus ist die Bettwäsche inklusive.

    Kurtaxe:
    Im Auftrag der Stadt Bad Saulgau müssen wir von unseren Gästen pro Tag 3,10 € Kurtaxe erheben. Damit wir wissen, ob das auch für Sie zutrifft, kreuzen Sie bitte an:

    Ich bin in AusbildungIch mache die Tage aus beruflichen Gründenweder noch

    Ich habe die Datenschutzhinweise zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gelesen.

    Eine Quizfrage noch: (als Spamschutz)

    Anmeldeformular für den Gästebereich
    an pforte@klostersiessen.de

      Aufenthaltszeitraum von bis (erforderlich)

      Vor- und Nachname (erforderlich)

      Ihre vollständige Anschrift (erforderlich)

      Ihre E-Mail-Adresse (erforderlich)

      Ihre Telefon-Nummer (erforderlich)

      Ihr Geburtsdatum (erforderlich)

      Raum für eine zusätzliche Mitteilung

      Weitere Angaben: (bitte zutreffendes ankreuzen)

      Ich esse:

      vegetarischglutenfreilactosefrei

      Übernachtung pro Person:

      EZ mit EtagenduscheEZ mit NasszelleDZ mit EtagenduscheDZ mit Nasszelle

      Im Gästehaus ist die Bettwäsche inklusive.

      Kurtaxe:
      Im Auftrag der Stadt Bad Saulgau müssen wir von unseren Gästen pro Tag 3,10 € Kurtaxe erheben.

      Ich habe die Datenschutzhinweise zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gelesen.

      Eine Quizfrage noch: (als Spamschutz)


      PRÄVENTION

      Beauftragte für Prävention
      Sr. Claudia-Maria Mühlherr osf, Dipl. Sozialarbeiterin (FH)
      Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
      Telefon: 07581 80240
      E-Mail: praevention@klostersiessen.de

      Rahmenordnung
      Für uns gilt die „Rahmenordnung Prävention gegen Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK)“

      Institutionelles Schutzkonzept
      Auf der Grundlage dieser Rahmenordnung der DOK haben wir über einen längeren Zeitraum ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) entwickelt. Dieses gilt für Ordensmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

      • In Verbindung mit unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag wie auch mit den verschiedensten Diensten an Menschen sehen wir uns dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen vor jeglicher Form von Gewalt besonders verpflichtet.
      • Kinder und Jugendliche, schutz- und hilfebedürftige Erwachsene, Rat- und Hilfesuchende, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordensmitglieder sollen erleben, dass die Basis unseres Umgangs das christliche Menschenbild ist.
      • Dies bedeutet, dass wir
        einander mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen begegnen,
        Rechte und individuelle Bedürfnisse achten,
        persönliche Grenzen wahren und respektieren,
        achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz umgehen,
        Räume schaffen, um über Erlebtes und Verletzungen zu sprechen,
        alles tun, um jede Person vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen.
      • Mit dem vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept (ISK) setzen wir uns dafür ein, dass unser Lebens- und Arbeitsumfeld ein sicherer und entwicklungsfördernder Raum ist.
      • Es ist uns Schwestern bewusst, dass in der Vergangenheit Menschen, die unserer Obhut anvertraut waren, nicht immer diese Wertschätzung und einen angemessenen Schutz erfahren haben, sondern in ihrer Entwicklung behindert und in ihrer Würde verletzt wurden bis hin zu Erfahrungen von Gewalt und Missbrauch. Dies bedauern wir zutiefst. Wir übernehmen dafür als Deutsche Provinz der Franziskanerinnen von Sießen Verantwortung und wollen aus den Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit lernen.

      Quelle: Institutionelles Schutzkonzept (ISK) der Deutschen Provinz der Franziskanerinnen von Sießen

      Verhaltenskodex
      Ein wichtiger Baustein dieses ISK ist der Verhaltenskodex, der sowohl für alle Ordensangehörigen als auch für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt.

      • Christliches Handeln basiert auf der Einmaligkeit jedes Menschen, auf Achtung und Respekt gegenüber jeder Person.
      • An dieser Haltung orientiere ich mein Handeln in Bezug auf die Würde, Rechte sowie die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Menschen und aller, die zu meinem Lebens- und Arbeitsumfeld gehören.
      • Meine Sprache und mein Verhalten sind geprägt von Aufmerksamkeit und Wertschätzung.
      • Sowohl körperlich als auch verbal achte ich auf eine angemessene Nähe und Distanz.
      • Ich handle transparent, nachvollziehbar und ehrlich und bin bereit, mein eigenes Handeln zu reflektieren und ggf. zu ändern.
      • Ich höre zu, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte.
      • Mir ist bewusst, dass jede Form von Gewalt den Menschen schädigt und Konsequenzen hat.
      • Ich beziehe aktiv Position gegen jegliches diskriminierende, gewalttätige und sexistische Verhalten, ob in Wort oder Tat.
      • Ich kenne Verfahrenswege im Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt und weiß, an wen ich mich wenden kann.
      • Habe ich den Verdacht auf oder die Kenntnis von Gewalt jeglicher Form, leite ich dies an eine übergeordnete Stelle oder an die zuständigen Ansprechpersonen weiter.

      INTERVENTION

      Interventionsordnung
      Als verbindliche Interventionsordnung wurde von uns am 07.05.2024 die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im Kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften (Interventionsordnung)“ der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in Kraft gesetzt.

      • Betroffene haben Anspruch auf besondere Aufmerksamkeit und Hilfe. Sie müssen vor weiterer Gewalt geschützt werden. Betroffene und ihnen nahestehende Personen sind bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen zu unterstützen und zu begleiten.
      • Sexueller Missbrauch, vor allem an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, ist ein Verbrechen, und es besteht die Gefahr schwerer psychischer Schädigungen.
      • Gerade wenn solche Taten im Kontext von kirchlichen Institutionen begangen werden, erschüttert dies nicht selten bei den Betroffenen und denen, die ihnen nahestehen, das Grundvertrauen in die Menschen und in Gott.
      • Es ist die Pflicht der Täter, sich ihrer Verantwortung und den Konsequenzen ihrer Tat zu stellen.

      (vgl. Präambel der Interventionsordnung)

      Ansprechpersonen
      Gemäß der genannten Interventionsordnung sind zwei externe Ansprechpersonen benannt und stehen bei Verdachtsmeldungen zu sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen zur Verfügung:

      Silvia Mader, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
      E-Mail: ms.mader@t-online.de
      Dr. Jochen Tenter, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie
      E-Mail: j-tenter@online.de

      Sollten Sie Übergriffe durch Ordensangehörige oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Provinz der Kongregation der Franziskanerinnen von Sießen erfahren, können Sie sich an diese Ansprechpersonen oder die angegebene Fachberatungsstelle wenden. Die Ansprechpersonen sind von der Provinzleitung beauftragt. Gemäß der Interventionsordnung sind sie in ihrer Arbeit weisungsfrei. (vgl. Interventionsordnung, Punkt B Nr. 5)

      Fachberatungsstelle
      Brennessel e.V. – Hilfe gegen sexuellen Missbrauch
      Seestraße 2, 88214 Ravensburg
      Telefon: 0751-3978
      E-Mail: kontakt@brennessel-rv.de
      brennessel-ravensburg.de/wordpress/

      AUFARBEITUNG

      Die Vergangenheit mit dem Blick von Heute

      Aufarbeitung beinhaltet für uns verschiedene Aspekte:

      • Aufarbeitung bedeutet für uns, Betroffenen zuzuhören, ihnen eine Stimme zu geben sowie ihre Erfahrungen und ihr Leid anzuerkennen (individuelle Aufarbeitung). Wir möchten betroffene Personen bei ihrer individuellen Aufarbeitung unterstützen, soweit dies gewünscht und unsererseits möglich ist.
      • Ebenso wichtig ist uns die Auseinandersetzung mit den Strukturen innerhalb der Gemeinschaft, die Gewalt und Missbrauch begünstigt haben bzw. begünstigen könnten (institutionelle Aufarbeitung).
      • Darüber hinaus wollen wir als Gemeinschaft mitwirken, in Kirche und Gesellschaft sichere Räume in transparenten Strukturen zu schaffen, und uns dauerhaft der Thematik stellen (Beitrag zur gesellschaftlichen Aufarbeitung).

      Wenn Sie selbst betroffen sind, können Sie sich an unsere Ansprechperson für Aufarbeitung wenden.

      2010 erschütterten uns die Berichte und Erfahrungen von Gewalt und Missbrauch in Kirche und Orden. Auch bei uns meldeten sich Betroffene, mit denen wir seither im Gespräch und in der Aufarbeitung sind.

      Ihre Berichte veranlassten uns, uns selbst der Thematik zu stellen und zu handeln:

      • 2010 gründeten die Frauengemeinschaften der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein gemeinsames Missbrauchsteam, das Meldungen Betroffener entgegennahm und sich mit ihnen und den betroffenen Gemeinschaften um entsprechende Hilfen, Unterstützung und Aufarbeitung kümmerte. Der Missbrauchsbeauftragten, einer Ordensschwester unserer Gemeinschaft, stand ein Team von Laien (Traumatherapeutin und Rechtsanwalt) sowie eine Ordensschwester (Juristin, Theologin, Mediatorin) zur Seite. Durch die Missbrauchsbeauftragte als Beauftragte der Ordensgemeinschaften waren wir mit den Orden in den Gremien der Diözese Rottenburg-Stuttgart und darüber hinaus vertreten: in der diözesanen Kommission sexueller Missbrauch (KsM), bei der Entwicklung der diözesanen Präventionsordnung sowie bei Treffen der Deutschen Bischofskonferenz.
      • Ende 2014 beendete das Team seine Arbeit, da sich mit der Benennung von Präventionsbeauftragten in den Ordensgemeinschaften eigene Strukturen entwickelten und die Gemeinschaften begannen, eigene Präventionsordnungen zu erstellen.
      • Die Kongregation der Franziskanerinnen von Sießen beteiligte sich 2009 an der von der Diözese in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung über die Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Viele der in diesem Zeitraum in der Heimerziehung tätigen Schwestern stellten sich für ein Interview zur Verfügung. Veröffentlicht wurde die Studie am 1. April 2011. (Susanne Schäfer-Walkmann, Constanze Störk-Biber, Hildegard Tries: Die Zeit heilt keine Wunden. Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren in der Diözese Rottenburg-Stuttgart)
      • Seit 2010 beteiligen wir uns an den von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichteten Verfahren von Leistungen in Anerkennung des Leids für die Betroffenen. Die Prüfung der Anträge liegt seit 2021 bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).
      • 2019, nach der Verabschiedung der Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, setzten wir unsere Präventionsordnung in Kraft, die inzwischen durch die 2021 übernommene Rahmenordnung Prävention der DOK und unser in den Jahren 2023 bis 2025 erstelltes Institutionelles Schutzkonzept abgelöst wurde. Das Institutionelle Schutzkonzept wurde im Oktober 2025 in Kraft gesetzt.
      • Beim außerordentlichen Generalkapitel 2018 wurde ein Präventionsstatut für die gesamte Kongregation verabschiedet. Dieses wurde vom Generalkapitel 2020 im Zuge umfangreicherer Überarbeitungen in Präventions- und Interventionsstatut umbenannt.
      • In internen Gesprächskreisen, Fort- und Weiterbildungen sowie bei Schwesterntreffen beschäftigen wir uns mit Themen wie Macht und Autorität, Sexualität, Gender, Gelübdeverständnis, Missbrauch geistlicher Autorität etc. So versuchen wir, unser eigenes Handeln stets zu überprüfen und sensibilisiert zu bleiben.
      • Seit 2022 haben wir uns in einem narrativen Prozess mit allen Schwestern unserer Kongregation der spirituellen Grundlagen unseres Lebens vergewissert und formuliert, was wir miteinander leben wollen. Dieses Dokument wurde im außerordentlichen Generalkapitel im August 2025 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Die dabei stattgefundene Sensibilisierung für die Themen Prävention, Intervention und Aufarbeitung hat dazu geführt, dass wir uns der diesbezüglichen Potentiale und Gefährdungen/Risiken in unserem Leben mehr bewusst geworden sind und einen offenen Umgang damit suchen.

      Weitere Informationen sind auf der Homepage der DOK zu finden: https://www.orden.de/aktuelles/themen/sexualisierte-gewalt-gegen-minderjaehrige/

      Ansprechperson für die Aufarbeitung:
      Sr. Claudia-Maria Mühlherr osf
      E-Mail: aufarbeitung@klostersiessen.de

      Weitere Anlaufstellen für Betroffene:
      www.missbrauchsmuster.de/Anlaufstellen

      An den Anfang scrollen
      Cookie Consent mit Real Cookie Banner