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Wir sind für Sie da

Erwachsenenpastoral
Sr. M. Elke Weidinger
Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-242
erwachsenenpastoral(at)klostersiessen(dot)de

Erwachsenenpastoral
Sr. M. Dorothee Breyer
Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-241
erwachsenenpastoral(at)klostersiessen(dot)de

Kinder-, Jugend- & Familienpastoral
Kloster auf Zeit
Sr. Katharina Küster, Jugendhaus

Kloster Sießen 3, 88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 80-180
jugendhaus(at)klostersiessen(dot)de

Anmeldungen

Kurse und Angebote Erwachsenenpastoral
Für Angebote aus dem Erwachsenenbereich, Einzelexerzitien, Auszeiten mit Gesprächsbegleitung u.ä. ist Sr. Elke Weidinger zuständig. Verwenden Sie bitte für die Anmeldung das Anmeldeformular der Erwachsenenpastoral – außer es ist in der Kursausschreibung anders angegeben.

Angebote im Kloster auf Zeit und Jugendhaus
Als Gast im Kloster auf Zeit und bei Angeboten im Jugendhaus Elisabeth wenden Sie sich bitte an Sr. Katharina Küster.

Urlaub im Kloster
Wenn Sie bei uns Urlaub machen möchten – ohne Gesprächsbegleitung – in einem unserer Gästehäuser, als Pilger unterwegs sind oder eine Auszeit ohne Gesprächsbegleitung, wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiter*innen des Gästebereichs an der Pforte.
Anmeldeformular für den Gästebereich. E-mail: pforte@klostersiessen.de. Telefon 07581-800.

Preisgestaltung für Gäste

Die Gesamtkosten für Kurse setzen sich aus der Kursgebühr und den Kosten für Zimmer und Verpflegung (z.B. Vollpension) zusammen. In der Regel sind die Preise für Vollpension komplett angegeben. Bei Kursen sind Ermäßigungen möglich!
Wo kein Gesamtpreis angegeben ist, können Sie wählen:

Preise für Urlaubsgäste, Pilger und Tagungsteilnehmer
Tagessatz (Vollpension)
• Einzelzimmer mit Dusche/WC: 84,– €
• Einzelzimmer mit Etagendusche/WC: 74,– €
• Doppelzimmer mit Dusche/WC: 84,– € / Person
• Doppelzimmer mit Etagendusche/WC: 74,– € / Person
• Aufpreis bei einer Übernachtung: 25 %
• + Kurtaxe derzeit 2,00 € / pro Tag

Preise für Kurse und Exerzitien (aus unserem Jahresprogramm)
Tagessatz (Vollpension)
• Einzelzimmer mit Dusche/WC: 74,– €
• Einzelzimmer mit Etagendusche/WC: 64,– €
• Doppelzimmer mit Dusche/WC: 74,– € / Person
• Doppelzimmer mit Etagendusche/WC: 64,– € / Person
• Aufpreis bei einer Übernachtung: 25 %
• + Kursgebühr (siehe Jahresprogramm)
• + ggf. Kurtaxe derzeit 2,00 € / Tag

Änderungen vorbehalten, Preisanpassungen unterjährig möglich.

Allgemeine Hinweise

  • Bitte melden Sie sich bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der jeweils angegebenen E-Mail-Adresse oder über das entsprechende Online-Anmeldeformular auf der Homepage www.klostersiessen.de an.
  • Bei einer Anmeldung per E-Mail oder Post geben Sie bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Konfession, Titel und Datum des Kurses oder ggf. den Namen der Kontaktperson hier im Kloster an.
  • Bei Exerzitien bitten wir um eine kurze Begründung.
  • Bei einer Absage/Stornierung der Teilnahme von 20 bis 6 Arbeitstagen vor Kursbeginn bzw. Klosteraufenthalt werden wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,– € in Rechnung stellen.
  • Bei einer Absage der Teilnahme von 5 und weniger Arbeitstagen vor Kursbeginn bzw. Klosteraufenthalt werden wir Ihnen eine Stornogebühr in Höhe der Kursgebühr (max. 45,– €) plus einen Tagessatz in Rechnung stellen.

Anmeldeformular für die Erwachsenenpastoral
an erwachsenenpastoral@klostersiessen.de

    Vor- und Nachname (erforderlich)

    Ihre Anschrift (erforderlich)

    Ihre E-Mail-Adresse (erforderlich)

    Ihre Telefon-Nummer (erforderlich)

    Ihr Geburtsdatum (erforderlich)

    Sie melden sich zu folgender Veranstaltung an (erforderlich)

    Raum für eine zusätzliche Mitteilung

    Weitere Angaben: (bitte zutreffendes ankreuzen)

    Ich esse:

    vegetarischglutenfreilactosefrei

    Übernachtung pro Person:

    EZ mit EtagenduscheEZ mit NasszelleDZ mit EtagenduscheDZ mit Nasszelle

    Im Gästehaus ist die Bettwäsche inklusive.

    Kurtaxe:
    Im Auftrag der Stadt Bad Saulgau müssen wir von unseren Gästen pro Tag 2,00 € Kurtaxe erheben. Damit wir wissen, ob das auch für Sie zutrifft, kreuzen Sie bitte an:

    Ich bin in AusbildungIch mache die Tage aus beruflichen Gründenweder noch

    Ich habe die Datenschutzhinweise zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gelesen.

    Eine Quizfrage noch: (als Spamschutz)

    Anmeldeformular für den Gästebereich
    an pforte@klostersiessen.de

      Aufenthaltszeitraum von bis (erforderlich)

      Vor- und Nachname (erforderlich)

      Ihre vollständige Anschrift (erforderlich)

      Ihre E-Mail-Adresse (erforderlich)

      Ihre Telefon-Nummer (erforderlich)

      Ihr Geburtsdatum (erforderlich)

      Raum für eine zusätzliche Mitteilung

      Weitere Angaben: (bitte zutreffendes ankreuzen)

      Ich esse:

      vegetarischglutenfreilactosefrei

      Übernachtung pro Person:

      EZ mit EtagenduscheEZ mit NasszelleDZ mit EtagenduscheDZ mit Nasszelle

      Im Gästehaus ist die Bettwäsche inklusive.

      Kurtaxe:
      Im Auftrag der Stadt Bad Saulgau müssen wir von unseren Gästen pro Tag 2,00 € Kurtaxe erheben.

      Ich habe die Datenschutzhinweise zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gelesen.

      Eine Quizfrage noch: (als Spamschutz)


      Jubiläum – Das Jubeljahr aus biblischer Sicht

      Jubel ist ein Ausdruck der Freude. Jubeln kann man kaum leise, so dass es niemand hört. Der Jubel findet seinen Ausdruck im Ruf, im Gesang, in Tanz,… Auch in der Bibel kommt jubeln häufig vor. Der Mensch soll seinem Schöpfer mit Jubel und Dank die Ehre erweisen.
      Das Wort Jubiläum enthält ist eine Erweiterung des Begriffs Jubel. Mit Jubiläum verbinden wir ein Fest, an dem wir ein besonderes Ereignis feiern. Bei einem Jubiläum bedenken wir an eine lange Zeitspanne, meist 25, 40, 50 oder 100 Jahre. Wir schauen voll Dank auf diese Jahre, reflektieren besondere Stationen – schöne und schmerzliche und werfen dabei meist auch einen Blick in die Zukunft. Manche Ereignisse sind so wichtig, waren so einschneidend, dass man ein ganzes Jahr feiert. Die Idee, ein Jahr lang zu feiern, wurzelt in der Bibel. Was es eigentlich mit solch einem Jubeljahr auf sich hat, erfahren wir ebenso aus der Hl. Schrift, genauer gesagt aus dem Alten Testament.

      Rede zu den Israeliten, und sag ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten.
      Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen, sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag ernten.
      Aber im siebten Jahr soll das Land eine vollständige Sabbatruhe halten. (Lev 25, 2-4)

      Das ganze Kap. 25 des Buches Levitikus (3. Buch Mose), gibt uns Hinweise bezüglich des Sabbat- und Jubeljahres. Dort fällt auf, dass die Zahl sieben eine besondere Rolle spielt. Es ist eine symbolische Zahl. Insbesondere der Sabbat, der siebte Schöpfungstag, als Ruhetag ist hier von Bedeutung. Von diesem Sabbatgebot gehen eine Vielzahl an Geboten aus, ebenso auch das mosaische Gesetz, welches den Israeliten anordnet, dass das Land in jedem siebten Jahr eine vollständige – einjährige – Ruhephase zur Ehre des Herrn halten soll. Das Land soll brach liegen. Die Menschen dürfen nicht säen und nicht ernten, auch der Weinstock darf nicht beschnitten werden und die Tiere müssen ebenfalls ruhen. Alles, die ganze Natur, soll sich erholen können gemäß dem Sabbatgebot. Gott selbst wird in dieser Zeit für sein Volk sowie für die Tiere sorgen. Niemand muss darben und Hunger leiden. Gott wird für sie im sechsten Jahr, also im Jahr vor der Sabbatzeit, seinen „Segen aufbieten und er wird den Ertrag für drei Jahre geben“ (Lev 25, 21).

      In Fortführung des Sabbatjahres sind die Israeliten aufgefordert nach sieben mal sieben Jahren ein Jubeljahr zu erklären.

      Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit aus für alle Bewohner des Landes aus!
      Es gelte euch als Jubeljahr. (Lev 25, 9)

      Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die das Jubeljahr betreffen. Das 50. Jahr soll ein Jahr der Ruhe zur Ehre des Herrn sein. Doch nicht nur das Land und die Menschen sollen ruhen wie in jedem siebten Jahr. Sondern alle Menschen sollen in Freiheit einstimmen können in das Jubeljahr. Das heißt, für alle Bewohner des Landes wird die Freiheit verkündet: Jeder, auch der Schuldsklave, soll zu seinem Grundbesitz und zu seiner Sippe zurückkehren. Es soll ein Jahr des Schuldenerlasses und der Befreiung aus der Sklaverei sein. Die Schuld ist für alle Zeit getilgt, unabhängig ob die Schulden als Sklave abgearbeitet, bezahlt sind oder nicht. Die aus der Sklaverei Entlassenen dürfen aber nicht mit leeren Händen fortgeschickt werden, da sonst der Teufelskreis von Armut und Neuverschuldung von Neuem beginne. Mit diesem Gesetz soll deutlich werden, dass wirklich ein Neuanfang gewährt und ermöglicht wird. Niemand soll auf Dauer in Not und von anderen Menschen abhängig leben müssen. Dies ist ein Grund zum Jubel, zur Freude.
      Hinter dieser Vorschrift des Schuldenerlasses steckt die Auffassung, dass niemandem Land und Leben gehören. Sie sind dem Menschen von Gott anvertraut. Er ist der Herr über alles Lebende. Er ist der Besitzer aller Güter. Gott allein ist der Eigentümer des Landes und seiner Menschen. Als Eigentümer möchte er die Freiheit für alles, was ihm gehört, für alles, was er geschaffen hat.
      Auch wenn dieses Gesetz nie vollständig realisiert wurde, so hielten die Juden doch immer daran fest und es wird im Judentum bis heute wenigstens bis zu einem gewissen Grad praktiziert. (Das Jahr 2000 war übrigens nach dem jüdischen Kalender ebenfalls ein Erlassjahr, ein Jubeljahr).

      Der Geist des Herrn ruht auf mir, denn der Herr hat mich gesalbt.
      Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine gute Nachricht bringe;
      damit ich den Gefangenen die Entlassung verkünde und den Blinden das Augenlicht;
      damit ich den Zerschlagenen in Freiheit setze und ein Gnadenjahr des Herrn ausrufe.
      Jesus sagt weiter: Heute hat sich das Schriftwort, das ihr eben gehört habt erfüllt. (Lk 4,16)

      Bei seiner „Antrittsrede“ im Lukasevangelium zitiert Jesus in der Synagoge oben genannten Text aus dem Buch Jesaja. Hinter dem „Gnadenjahr“ steckt ebenfalls der Begriff des Jubeljahres. Die damals anwesenden Juden haben diese Rede Jesu auch auf diesem Hintergrund, mit dem Wissen über das Jubeljahr, gehört. Um so provokativer ist es für diese, dass Jesus dies für sich selbst beansprucht und er selbst ein Jubeljahr, „Gnadenjahr des Herrn“, ausruft.
      Jesus legt sich hier nicht auf ein bestimmtes Jahr fest und er meint auch kein tatsächliches Jahr im Sinne einer Zeitrechnung. Er durchbricht quasi die mosaische Regel von dem 50. Jahr, er erweitert sie und kündet revolutionär ein „immerwährendes Jubeljahr“ an. Er macht damit deutlich, dass mit seinem Kommen eine neue Zeit beginnt, eine Zeit des Heiles, der Gnade, der Freiheit und Gerechtigkeit. Er eröffnet so Zukunft für alle Menschen.
      Das kleine Wort ‚heute‘ war nicht nur das Heute der damaligen Zuhörer zur Zeit Jesu, sondern es ist das Heute jeder Zeit. Auch uns heute im Jahr 2003 will Jesus befreien, will erlösen von aller Knechtschaft, will mit uns gehen als der Immanuel, als der Gott mit uns.

      Deswegen gilt unser Jubel IHM, der bereits Großes an uns, an der Menschheit und an jedem einzelnen Menschen, getan hat und noch Größeres an uns tun will. Deswegen ist es gut, immer wieder dankbar zurückzuschauen, aber auch mit IHM nach vorne zu blicken, zu vertrauen, dass ER die Wege weiter mit uns gehen wird.

      Sr. Marie-Catherine Müller

      Das Wort Jubeljahr bzw. Jubel kommt vom hebräischen jobel. Dies bedeutet ursprünglich Widder bzw. Ziegenbock, später wurde damit auch das Horn des Widders bezeichnet, mit dem die Israeliten nach dem Gesetz des Mose das Jobeljahr angekündigten, das alle 50 Jahre begangen wurde. Mit jobel wird demnach auch das Jubeljahr als solches bezeichnet. Man hat jobel mit dem lateinischen jubilare (laut schreien vor Freude) vermischt, so dass letztlich der Begriff Jubeljahr in unsere deutsche Sprache einging.

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